Mögliche Fehler bei der Beurteilung von Ursachenzusammenhängen

Die Zusammenhänge zwischen einem Unfall, der sich im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit ereignet hat, und einem gesundheitlichen Schaden, der daraus möglicherweise entstanden sein kann, richtig einzuordnen und zu interpretieren, ist häufig kompliziert und nicht ganz eindeutig. Ein Gutachter muss im Rahmen seiner Dokumentation sehr gewissenhaft vorgehen und alle wichtigen Details erfassen.
Für eine möglichst konkrete Beurteilung müssen dabei die nachfolgenden Eckpunkte stets beachtet werden: Grundsätzlich darf der zeitliche Zusammenhang nicht als Ursachenzusammenhang angesehen werden. Tritt ein Schaden also nach einem bestimmten Ereignis ein, stellt diese Tatsache an sich noch lange keinen Beweis dar, sondern kann auch reiner Zufall sein. Selbst wenn die versicherte Person zuvor noch komplett beschwerdefrei war, können andere Ursachen nicht automatisch ausgeschlossen werden. Ist keine Alternativursache bekannt oder kann diese nicht nachgewiesen werden, so gilt auch in diesem Fall nicht automatisch, dass das Ereignis, welches versichert wäre, als solches anerkannt wird. Genauso ist die Einstufung eines Ereignisses, das nicht alltäglich und somit nicht austauschbar ist, als wesentliche und somit für den Schaden verantwortliche Ursache in keinem Fall zulässig. Die sogenannte positive Feststellung stellt somit die ausschlaggebende Grundlage für jede finale Beurteilung dar.