Rolle des Arztes bei der Begutachtung von Berufskrankheiten

Bis eine Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt wird, muss ein umfangreicher Prozess durchlaufen werden. Die Überprüfung und Bewertung des sachlichen Zusammenhangs sowie der Einwirkungskausalität obliegen der jeweiligen Verwaltung oder genauer gesagt deren für die Prävention zuständigen Abteilung. Für die Klärung der haftungsbegründenden Kausalität wird dagegen die Kompetenz eines medizinischen Gutachters benötigt.  
 
Als Punkte zur Orientierung dienen dem Facharzt die nachfolgend aufgeführten Fragen:
Kommt die versicherte Einwirkung, die dem Gutachter von der Verwaltung vorgegeben wurde, als Ursache für die versicherte Berufskrankheit infrage, kann sie also wirklich solche Schäden bewirken?
Wird der Krankheitsverlauf so beurteilt, dass er tatsächlich auf die versicherte Einwirkung zurückzuführen ist?
Fällt die Einschätzung der Ausprägung der Krankheit analog dazu aus?
Gibt es eine konkurrierende Kausalität beziehungsweise müssen gegebenenfalls irgendwelche konkurrierenden Ursachen berücksichtigt werden?
Bei der Beantwortung dieser Fragen handelt der ärztliche Gutachter nach medizinisch-naturwissenschaftlichen Maßstäben völlig eigenverantwortlich und selbständig. Als Berater oder auch Helfer unterstützt er das Gericht und die Verwaltung dabei, die wertende Beurteilung zu formulieren und somit die ausschlaggebende Entscheidung zu treffen.