SchwbR – möglicher Bearbeitungsablauf

Auch für die Begutachtung von Fällen, die dem Schwerbehindertenrecht unterliegen, gibt es bestimmte Anhaltspunkte für einen möglichen Ablauf der Bearbeitung:
Der erste Schritt ist hier ebenfalls die Frage, was konkret beantragt wird. In diesem Zug ist es allerdings bei einer Schwerbehinderung wichtig darauf zu achten, ob es sich um einen Erstantrag oder einen Erhöhungsantrag handelt.
Dann muss geklärt werden, was bereits festgestellt wurde, was eventuell auch unter einer anderen Bezeichnung erfolgt sein kann.  
Im nächsten Schritt sollte der Gutachter die Aussagen der herangezogenen Befundberichte zu prüfen und ob diese für eine gutachterliche Stellungnahme ausreichend sind.  
Danach können die Einzel-GdB-Werte festgestellt werden. Dies erfolgt nach Teil B der „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“.
Im Anschluss daran wird nach Teil A der „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“ der Gesamt-GdB festgelegt.  
Schließlich können auch die Nachteilsausgleiche definiert werden. Dies wiederum geschieht nach Teil A 4 und 5 beziehungsweise Teil D der „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“.
Zuletzt ist es sinnvoll, noch zu klärende Zusatzfragen zu formulieren. Dabei kann es sich thematisch beispielsweise um eine gegebenenfalls rückwirkende Feststellung, die Notwendigkeit einer Nachuntersuchung oder auch die sogenannte Heilungsbewährung drehen.