Vorgehensweise bei der Amtsermittlung in der GUV

Um herauszufinden, wie eine Berufskrankheit konkret entstanden ist, müssen sämtliche Umstände und mögliche Einflussfaktoren untersucht und hinterfragt werden. Zunächst ist zu klären, in welchem Verfahren bei der Produktion, mit welchen Stoffen und Gemischen sowie mit welchen Mengen gearbeitet wurde. Hierfür werden sowohl Vorgesetzte und Kollegen, als auch der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit befragt. Dabei wird gemeinsam mit der versicherten Person vor Ort ermittelt. Weitere Fragen, die beantwortet werden müssen, sind beispielsweise die Dauer und Häufigkeit der relevanten ausgeübten Tätigkeit innerhalb einer Schicht, ob eine sofortige Gegenmaßnahme wie zum Beispiel eine Absaugung erfolgte oder eine persönliche Schutzausrüstung verwendet wurde. Auch das Verzeichnis der Krankenkasse mit sämtlichen Vorerkrankungen wird in die Ermittlung mit einbezogen. Hinzu kommt das Einholen von Arztbriefen, Befundberichten, Audiogrammen und sonstigen ärztlichen Unterlagen.
Entsprechend der Befunde werden diverse Maßnahmen getroffen. So gibt es zum einen spezialisierte Aufsichtspersonen für extrem schädigende Stoffe oder Sonderbeauftragte für bestimmte schwere Erkrankungen, Betriebe und Anlagen werden geschlossen und die Großindustrie erfährt eine Umstrukturierung. Darüber hinaus werden vergleichbare Arbeitsplätze mit ähnlich gesundheitsgefährdenden Bedingungen ermittelt und dokumentiert sowie entsprechend nachgestellt. Problematische Punkte sind in diesem Zusammenhang unter anderem, dass Wissensträger durch demografische Umbrüche verloren gehen und zu lange Latenzzeiten auftreten können.