Vorschriften zu Berufskrankheiten zwischen 1950 und 1952 in DDR und BRD

Im Jahr 150 wurden in den Vorschriften zu Berufskrankheiten der DDR folgende gesundheitliche Schäden festgehalten: Neben Ermüdungsbrüchen und beschädigten Schleimbeuteln, körperlichen Beeinträchtigungen durch die Erschütterung von Pressluftwerkzeugen sowie Krankheiten aufgrund von Tätigkeiten in Druckluft, wurden dort auch chronische Defizite an Muskel- und Sehnenansätzen, Menisken und Bandscheiben sowie den Sehnenscheiden aufgeführt. Hierzu lagen zwar keinerlei wissenschaftliche Erkenntnisse vor, es sollte damit aber die Überlegenheit des Sozialismus demonstriert werden. Während die Arbeitsnormen erhöht wurden, sollte dadurch das Schützen der sozialistischen Bürger in den Vordergrund treten. Demzufolge zog der Verordnungsgeber im Jahr 1952 nach. Zu diesem Zeitpunkt erweiterte nämlich die BRD ihre Liste der Berufskrankheiten, indem sie - ebenfalls ohne dem Vorliegen entsprechend medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse - weitere gesundheitlich Schäden in die Verordnung mit aufnahm. Hierzu gehörten zum einen druckgelähmte Nerven, chronisch erkrankte Schleimbeutel und Sehnenscheiden sowie überbeanspruchte Muskel- und Sehnenansätze, zum anderen aber auch der sogenannte Bergmannsmeniskus und die Schipperkrankheit. Darüber hinaus wurden die möglichen Ursachen definiert. So gehörte hierzu beispielsweise die Überbelastung oder wiederholt starke Beanspruchung, verursacht durch eintönige Bewegungen, die über einen längeren Zeitraum stattfinden. Aber auch eher ungewohnte Tätigkeiten zählten dazu. Begründet war dieser Schritt damals einerseits durch die chronischen Beschäftigungstraumen und der sozialpolitischen Motivation. Andererseits spielte aber auch die vermehrte Erkrankung an Epicondylitis eine Rolle, die nach dem zweiten Weltkrieg durch viele ungewohnte Betätigungen, eine höhere Arbeitsintensität sowie die soziale Umschichtung entstand.